Zum Hauptinhalt springen

Anerkennungsverfahren zur Gleichstellung Ihres Berufsabschlusses in der Pflege

Sie haben eine Berufsqualifikation als Pflegefachfrau/Pflegefachmann im Ausland erworben und möchten in Deutschland arbeiten? Wir begleiten  auf dem Weg zur Gleichstellung Ihres Berufsabschlusses.

 Zuerst erfolgt die Prüfung Ihrer Qualifikation durch das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege. Auf der Grundlage Ihres Antrages entscheidet das Hessische Landesamt für Gesundheit und Pflege, wie Ihre Gleichstellung erfolgen kann. Dieser Link führt Sie zum Hessischen Landesamt für Pflege und den entsprechenden Antragsunterlagen für die Anerkennung Ihres Berufsabschlusses:

https://hlfgp.hessen.de/pflegefachberufe/auslaendische-abschluesse-pflege/laender-nicht-eu

Wenn Sie aus dem europäischen Ausland (EU) kommen, wird die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang erforderlich. Zum Erlangen der Gleichstellung ist das Absolvieren eines Abschlussgespräches / Prüfung am Lehrgangsende nicht notwendig.

Liegen wesentliche Unterschiede im Vergleich zur deutschen Ausbildung vor, müssen Sie einen Anpassungslehrgang absolvieren oder eine Eignungsprüfung  ablegen. Wenn ein Anpassungslehrgang oder eine Eignungsprüfung erforderlich ist, können Sie zwischen beiden Möglichkeiten wählen. Dauer und Inhalt des Anpassungslehrgangs sowie die Inhalte der Eignungsprüfung werden individuell vom Hess. Landesamt für Gesundheit und Pflege festgelegt. Die Dauer des Anpassungslehrgangs kann maximal drei Jahre betragen.

Wenn Sie aus einem Land kommen, das nicht zur Europäischen Union gehört, wird  die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation hergestellt durch die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang und einem Abschlussgespräch. Die Anpassungslehrgänge A und B unterscheiden sich im Unterrichtsumfang.

Auf der Grundlage des Bescheides des Hessischen Landesamtes für Gesundheit und Pflege bieten wir Ihnen die verschiedenen Anpassungslehrgänge als auch die Abnahme der Kenntnisprüfung inklusive eines Vorbereitungskurses zur Gleichstellung Ihrer beruflichen Qualifikation an.

Dieser Lehrgang umfasst 200 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten ohne Abschlussgespräch

Lehrgangskosten: 1600, 00 Euro (Ratenzahlung möglich)

Kursvariante A (200 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten inklusive Abschlussgespräch)

Das Absolvieren des theoretischen und praktischen Unterrichts im Rahmen der Kursvariante A erfolgt zum Ausgleich von im Bereich der theoretischen Ausbildung der Pflegefachperson in Anerkennung feststellbaren wesentlichen Unterschieden/Defizite geringeren Umfangs. Die Kursvariante A umfasst fünf Module, die im Rahmencurriculum zum Anpassungslehrgang des Landes Hessen ausgewiesen werden.

Der erfolgreiche Abschluss des Anpassungslehrgangs wird durch ein Abschlussgespräch festgestellt.

Lehrgangskosten: 2350, 00 Euro (Ratenzahlung möglich)

Kursvariante B ( 456 Unterrichtsstunden à 45 min inklusive Abschlussgespräch)

Dieser Lehrgang umfasst 456 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten Das Absolvieren des theoretischen und praktischen Unterrichts im Rahmen der  Kursvariante B erfolgt zum Ausgleich von im Bereich der theoretischen Ausbildung der Pflegefachperson in Anerkennung feststellbaren wesentlichen Unterschieden/Defizite größeren Umfangs. Die Kursvariante B umfasst im 11 Module, die im Rahmencurriculum zum Anpassungslehrgang gemäß §46 PflAPrV des Landes Hessen (Anlage 1) ausgewiesen werden.

Der erfolgreiche Abschluss des Anpassungslehrgangs wird durch ein Abschlussgespräch festgestellt.

Lehrgangskosten: 3950,00 Euro (Ratenzahlung möglich)

Sie besteht aus einem praktischen  Prüfungsteil und einem Prüfungsgespräch.

In der praktischen Prüfung ist nachzuweisen,  in mindestens zwei und höchstens vier Pflegesituationen, dass Sie die vorbehaltenen Tätigkeiten wahrnehmen und damit die erforderlichen Pflegeprozesse und die Pflegediagnostik verantwortlich planen, organisieren, gestalten, durchführen, steuern und evaluieren können.

Das Hess. Landesamt legt den Einsatzbereich sowie die Zahl der Pflegesituationen fest. Die Dauer der Eignungsprüfung, inklusive der Prüfungsvorbereitung, wird ca. 4 Wochen betragen bei vier Wochen.

Prüfungskosten: 800,00 Euro

Sie besteht aus einem praktischen und einem mündlichen Prüfungsteil, wobei die Kenntnisprüfung dabei eine Einheit bestehend aus den beiden Prüfungsteilen darstellt, weshalb die beiden Prüfungsteile im zeitlichen Zusammenhang, ca. innerhalb eines Jahres durchgeführt werden sollen. Zur Vorbereitung auf die zu absolvierenden Prüfungsteile, empfiehlt sich die Teilnahme für 5 Wochen am theoretischen und praktischen Unterricht.

Prüfungskosten: 3450, 00 Euro (Ratenzahlung möglich)